Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die

  • erforderliche Sachkunde und die Zuverlässigkeit besitzt,
  • den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
  • für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat
  • und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.

Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.


Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen, um den Tieren vor Ort helfen zu können, um Futter zu kaufen und sie tierärztlich zu versorgen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns und unsere Arbeit für die Hunde mit einer Spende unterstützen würden. Auch ein kleiner Betrag hilft uns weiter. Eine Spendenquittung erhalten Sie Ende des Jahres, ab einem Spendenbetrag von 300 Euro automatisch. Bei Spendenbeträgen unter 300 Euro ,kann diese von Ihnen auf Wunsch angefordert werden.

 

Kontoverbindung

Sonnenhunde in Not e.V. 
Sparkasse an der Lippe
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